Fachschule für Sozialpädagogik
Bildungsziel
Die Fachschule für Sozialpädagogik des BBZ Rendsburg-Eckernförde folgende Ausbildungsformen zum*zur „Staatlich anerkannten Erzieher“ * „Staatlich anerkannten Erzieherin“ an:
- dreijährige Ausbildung für Personen mit Mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Fachhochschulreife oder Abitur;
- dreijährige Ausbildung in der praxisintegrierten Form („PiA“) für Personen mit einem Ausbildungsplatz bei einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen;
- zweijährige Ausbildung für Sozialpädagogische Assistent*innen.
Unser Ausbildungskonzept orientiert sich grundsätzlich an dem Leitgedanken „Bildung durch Verantwortung mit sozialem Engagement“. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten von Anfang an eng mit sozialen Einrichtungen und Unternehmen zusammen.
Nach dem Abschluss arbeiten Sie eigenverantwortlich im sozialpädagogischen Bereich. Neben dem Abschluss zum*zur Erzieher*in wird eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben, die zum Studium berechtigt. Wenn die Fächer Englisch und Mathematik zusätzlich belegt und abschließend geprüft werden, kann auch die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.
Standort: Rendsburg
LF 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
LF2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
LF 3 Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
LF4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
LF5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
LF6 Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung
Naturwissenschaft und Technik
Wirtschaft/Politik
Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Hier geht es zum Online-Katalog unserer Bibliothek des Fachbereichs Sozialpädagogik.
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- Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss), Abschluss einer Berufsausbildung und 150 Stunden einschlägige Berufspraxis in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit[1] (bei denjenigen, die die SPA-Ausbildung beendet haben, ist der Nachweis dieser Berufspraxis nicht notwendig)
- oder Mittlerer Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss) und einschlägige Berufserfahrung in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Umfang von 3 Jahren in Vollzeit
- oder Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und 150 Stunden einschlägige Berufspraxis in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit
- kein hindernder Eintrag im erweiterten Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 sowie §§ 30 und 31 Bundeszentralregistergesetz)
- Impfdokumentation oder ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
Im Fall eines ausländischen Bildungsabschlusses müssen zusätzlich ein Gleichwertigkeitsbescheid und ein B2-Zertifikat (Deutsch) vorliegen.
[1] Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder sozialpädagogischer Praxis können in höchstens zwei verschiedene Abschnitte in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Bewerbung abgeleistet worden sein dürfen.
Aufnahmeantrag*
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