Steuerfachangestellte*r
Als Steuerfachangestellte/r übernehmen Sie
- Büro- und Verwaltungsarbeiten,
- Terminplanung,
- Posteingang und –ausgang,
- Buchführungsarbeiten für Mandanten (z.B. Überprüfen, Sortieren und Kontieren der von den Mandanten zur Verfügung gestellten Grundaufzeichnungen unter Verwendung berufsspezifischer Software).
Sie erstellen
- Jahresabschlüsse,
- Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen,
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Außerdem erlernen Sie den Umgang mit steuerlichen Vorschriften und Fachliteratur sowie das Führen von Mandantengesprächen.
Das Berufsbild hat sich durch den Einsatz berufsspezifischer Software dahingehend gewandelt, dass einfache Tätigkeiten, Buchungen und Berechnungen an Bedeutung verlieren, dafür jedoch komplexere Aufgabenstellungen bewältigt werden müssen.
Schulische Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
Persönliche Voraussetzungen
Spaß an einer abwechslungsreichen Tätigkeit; Bereitschaft gerne mit Zahlen, Daten sowie am Computer zu arbeiten; Interesse für wirtschaftliche und rechtliche Themen; selbstständiges Denkvermögen; gute Ausdrucksweise; persönliche Sorgfalt; Bereitschaft sich ständig weiterzubilden
Dauer der Ausbildung
Grundsätzlich drei Jahre, Verkürzung auf 2 ½ Jahre möglich
Im ersten Ausbildungsjahr umfasst der Berufsschulunterricht 16 Std./Woche und wird an zwei Berufsschultagen stattfinden. Im zweiten Ausbildungsjahr wird im ersten Halbjahr an zwei Berufsschultagen mit insgesamt 11 Stunden unterrichtet, im zweiten Halbjahr nur noch einmal wöchentlich mit 7 Stunden. Im dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht einmal wöchentlich mit 8 Stunden statt.
Seit der Neuordnung des Ausbildungsberufes (01.08.2023) findet der Unterricht nach Lernfeldern statt. Daneben werden noch die Fächer WiPo, Englisch und EDV-Unterricht erteilt.
Die 13 Lernfelder sind:
- Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen
- Buchführungsarbeiten durchführen
- Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten
- Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen
- Arbeitsentgelte berechnen und buchen
- Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen
- Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen
- Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln
- Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln
- Jahresabschlüsse erstellen und auswerten
- Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten
- Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten
Unser Unterricht zeichnet sich durch praxis- und berufsbezogene Lernsituationen aus. Handlungsorientierung ist ein wesentliches Prinzip. Durch die eigenverantwortliche Bearbeitung der Lernsituationen erwerben unsere Auszubildenden neben der Fachkompetenz gleichzeitig auch Sozial- und Methodenkompetenz.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, in Steuerbüros, bei Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensberatern sowie im Rechnungs- oder Personalwesen anderer Betriebe zu arbeiten.
Wegen der vielfältigen Ausbildungsinhalte bestehen sehr gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
Eine Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt*in bzw. zum/zur Steuerberate*in ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen sind bei der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein erhältlich.
Standort: Rendsburg
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