Fachpraktiker*in in der Hauswirtschaft
Einsatzgebiete:
Fachpraktiker*in in der Hauswirtschaft werden in hauswirtschaftlichen Großbetrieben eingesetzt. Dort führen sie unter Anleitung Arbeiten in den Bereichen Hauspflege, Nahrungszubereitung und Wäschepflege aus.
Schulische Voraussetzungen
Der Beruf Fachpraktiker*in in der Hauswirtschaft ist ein Ausbildungsberuf für Lernbehinderte nach § 48 Berufsbildungsgesetz. Die Feststellung über die Eignung und den Nachweis der Behinderung trifft die Agentur für Arbeit.
Dauer der Ausbildung
3 Jahre; Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer
Der Berufsschulunterricht wird in allen 3 Ausbildungsjahren einmal wöchentlich mit 8 Stunden erteilt. An den anderen Tagen erfolgt die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb.
Inhalte der Lernbereiche und Fächer
Wirtschaft und Politik:
- Eine Mischung aus arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Inhalten, Verbraucherfragen, Kaufvertragsrecht, Zahlungsverkehr, Schriftverkehr und tagespolitischem Geschehen
Ernährung und Gesundheit:
- Grundlagen der Ernährung
- Nährstoffe in Lebensmitteln
- Grundlagen der Nahrungsmittellehre
- Halbfertig- und Fertigprodukte
- Kostformen
- Hygiene
- Unfallverhütung
- ökonomische Arbeitsgestaltung und Arbeitsverfahren
- Umgang mit Maschinen und Geräten in der Küche
Haus- und Wäschepflege:
- Hygiene und Unfallverhütung hauswirtschaftlichen Betrieb
- Einsatz von Geräten und Maschinen
- Wasch- und Reinigungsmittel
- Materialien und ihre Pflege
- Arbeitstechniken im Wäsche- und Hausbereich
- Grundsätze des Tischdeckens
- Gestaltung von Tisch- und Raumschmuck
- Raumgestaltung
- Herrichten von Gästezimmern und Gemeinschaftsräumen
Fachrechnen:
- Grundrechenarten
- Bruchrechnen
- Maße und Gewichte
- Dreisatz
- Prozent- und Zinsrechnung
Standort: Rendsburg
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